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kriterien für hotels und vermieter
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Zigaretten (min. 5 versch. Marken) sind tägl. von 8.00
bis mind. 22.00 Uhr im Hotel entgeltlich beziehbar.
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Hotelbar mit Raucher-Sitzplätzen (mind. 1/3 der Gesamtbettenzahl
des Hotels)
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Die Hotelbar steht durchgehend von 8.00 bis mind. 22.00 Uhr
als Raucherbereich zur Verfügung.
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An der Hotelbar werden die gängigsten kalten und warmen
Getränke ausgeschenkt, sowie ein gutes Sortiment an Spirituosen
und Longdrinks steht zur Verfügung.
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Geheizter Raucherbereich mit Sitzgelegenheit im Wellness- Sport-
und Freizeitbereich des Hotels – mind. einer pro Stockwerk
(ausgenommen sind reine Zimmer-Etagen und Stockwerke in denen
sich nur Technik-/Personalräumlichkeiten bzw. Garagen befinden).
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eigener Raucher-Speisesaal bzw. die Hotelbar befindet sich in
unmittelbarer Nähe zum Speisesaal.
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Zimmer: Getrennter Raucherbereich (Türe, Schiebetüre)
mit 2 Stühlen, Tisch, Aschenbecher.
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Zimmer ohne Raucherraum: Balkon oder Terrasse mit Windfang,
Tisch, mind. 2 Stühle, Aschenbecher.
Nichtraucherschutzgesetz
Österreich (PDF) Nichtraucherschutzgesetz
Gastronomie Österreich (PDF) |
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