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kriterien für hotels und vermieter

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> Zigaretten (min. 5 versch. Marken) sind tägl. von 8.00 bis mind. 22.00 Uhr im Hotel entgeltlich beziehbar.
> Hotelbar mit Raucher-Sitzplätzen (mind. 1/3 der Gesamtbettenzahl des Hotels)
> Die Hotelbar steht durchgehend von 8.00 bis mind. 22.00 Uhr als Raucherbereich zur Verfügung.
> An der Hotelbar werden die gängigsten kalten und warmen Getränke ausgeschenkt, sowie ein gutes Sortiment an Spirituosen und Longdrinks steht zur Verfügung.
> Geheizter Raucherbereich mit Sitzgelegenheit im Wellness- Sport- und Freizeitbereich des Hotels – mind. einer pro Stockwerk (ausgenommen sind reine Zimmer-Etagen und Stockwerke in denen sich nur Technik-/Personalräumlichkeiten bzw. Garagen befinden).
> eigener Raucher-Speisesaal bzw. die Hotelbar befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Speisesaal.
> Zimmer: Getrennter Raucherbereich (Türe, Schiebetüre) mit 2 Stühlen, Tisch, Aschenbecher.
> Zimmer ohne Raucherraum: Balkon oder Terrasse mit Windfang, Tisch, mind. 2 Stühle, Aschenbecher.

Nichtraucherschutzgesetz Österreich (PDF) Nichtraucherschutzgesetz Gastronomie Österreich (PDF)
 
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